ANHANG ZU DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ANHANG ZU DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DEUTSCHLAND / ÖSTERREICH



Der folgende Anhang ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sämtliche Online-Angebote, -Verkäufe und -Käufe über die Websites, die derzeit unter https://store.acer.com/de-de/ (zusammen mit etwaigen Nachfolger-Websites, die „Site“) zugänglich sind, regeln.



1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN



1.1 Die folgenden Begriffe und Ausdrücke haben die nachfolgend aufgeführte Bedeutung:



a.  WEEE-Richtliniebezeichnet die Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rats vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte.

b.  WEEE bzw.Elektro- und Elektronik-Altgerätebezeichnet gem. Artikel 3 (1)(e) der WEEE-Richtlinie, „Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 der Richtlinie 2008/98/EG als Abfall gelten, einschließlich aller Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien, die zum Zeitpunkt der Entledigung Teil des Produkts sind“.

C.  EEE bzw.Elektro- und Elektronikgerätebezeichnet gem. Artikel 3 (1)(a) der WEEE-Richtlinie, „Elektro- und Elektronikgeräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen  Feldern abhängig sind, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, die für den Betrieb mit Wechselstrom von höchstens 1 000 Volt bzw. Gleichstrom von höchstens 1 500 Volt ausgelegt sind“.

d.  Herstellerbezeichnet gem. Artikel 3 (1)(f) der WEEE-Richtlinie „jede natürliche oder juristische Person, die in einem Mitgliedsstaat Elektro- und Elektronikgeräte mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik direkt an private Haushalte oder andere Nutzer als private Haushalte, vertreibt und in einem anderen Mitgliedsstaat oder in einem Drittland niedergelassen ist“.

e.  Vertreiberbezeichnet gem. Artikel 3 (1)(g) der WEEE-Richtlinie „jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die Elektro- und Elektronikgeräte auf dem Markt bereitstellt“.

f.   ElektroGbezeichnet das deutsche Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. EAG-VO bezeichnet die österreichische Elektroaltgeräteverordnung.



2 GELTUNGSBEREICH DER INFORMATIONEN

2.1 Die nachstehenden Informationen gelten wie folgt für sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte, soweit sie nicht in Artikel 2 (3) der WEEE-Richtlinie von der Regelung ausgenommen werden.

 

 

3 WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR LETZTVERBRAUCHER

  1. Die Erfüllung sämtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit Umwelt- und Abfallbehandlung ist uns ein vordringliches Ziel.
  2. Die von der Europäischen Union verabschiedete WEEE-Richtlinie ist Teil der nationalen Gesetzgebung jedes EU- und EWR- Mitgliedsstaates. Das Ziel ist es, die negativen Auswirkungen der Altgeräte auf die Umwelt zu verringern. Dies unter anderem durch die Vermeidung und Widerverwertung von Abfällen, Verbesserung von Ressourcennutzung und die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen zur Gefahrenabwehr.
  3. Besitzer von Altgeräten müssen diese getrennt vom normalen Hausmüll sammeln (lassen). Das Altgerät muss an der dazu bestimmten Sammelstelle abgegeben werden. Der unsachgemäße Umgang mit Altgeräten kann aufgrund potentiell gefährlicher Stoffe, die häufig in Elektro- und Elektronik-Altgeräte enthalten sind, negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben. Durch die sachgemäße Entsorgung dieses Produkts tragen Sie außerdem zu einer effektiven Nutzung natürlicher Ressourcen bei.
  4. Altbatterien und Altakkus müssen vor der Abgabe des Altgeräts bei einer Sammelstelle aus dem Altgerät entfernt werden, soweit das möglich ist.
  5. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst. Informationen zu Sammelstellen für Altgeräte erhalten Sie außerdem bei Ihrer lokalen Stadtverwaltung, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, einer autorisierten Stelle für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten oder Ihrer Müllabfuhr.
  6. Besitzer von Altgeräten sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten, die auf Altgeräten (noch) gespeichert sind, vor der Abgabe und Entsorgung zu löschen.
  7. Ist ein Altgerät mit diesem Symbol gekennzeichnet, dann muss das Altgerät getrennt gesammelt und entsorgt werden, darf also nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden: